Die Entscheidung, nach dem Mutterschaftsurlaub wieder in den Beruf einzusteigen, ist ein bedeutender Schritt, der oft von gemischten Gefühlen begleitet wird. Auf der einen Seite steht die Vorfreude auf neue berufliche Herausforderungen, die intellektuelle Anregung und die finanzielle Unabhängigkeit. Auf der anderen Seite steht die Sorge, wie sich diese Veränderung auf die innige Beziehung zu Ihrem Baby auswirken wird, insbesondere auf die wertvolle Stillbeziehung. Viele Mütter fragen sich: Kann ich beides erfolgreich miteinander verbinden, ohne Kompromisse bei der Fürsorge für mein Kind oder bei meiner Karriere machen zu müssen?
Die Antwort ist ein klares Ja. Stillen und Berufstätigkeit sind kein Widerspruch. Mit der richtigen Vorbereitung, dem Wissen um Ihre Rechte und der Unterstützung durch verlässliche Partner können Sie diesen neuen Lebensabschnitt nicht nur meistern, sondern ihn als eine bereichernde Erfahrung für sich und Ihre Familie gestalten. Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, eine stabile Brücke zwischen Ihrem Familienleben und Ihrem Berufsalltag zu bauen – eine Brücke, die auf Wissen, Planung und Vertrauen fusst. Er wird Ihnen die Werkzeuge an die Hand geben, um selbstbewusst, informiert und gelassen in Ihre neue Rolle als berufstätige, stillende Mutter hineinzuwachsen. Denn eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel, um diese besondere Zeit entspannt und voller Zuversicht zu geniessen.
Bevor Sie die praktischen Schritte Ihres Wiedereinstiegs planen, ist es entscheidend, dass Sie Ihr rechtliches Fundament kennen. Das Schweizer Gesetz bietet stillenden Müttern einen umfassenden Schutz, der Ihnen die notwendige Sicherheit und Flexibilität gibt, um Ihre Stillbeziehung auch während der Arbeit aufrechtzuerhalten. Dieses Wissen ist kein Mittel zur Konfrontation, sondern die Basis für ein proaktives und partnerschaftliches Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie selbstbewusst und lösungsorientiert verhandeln und gemeinsam eine für beide Seiten tragfähige Lösung finden.
In der Schweiz haben stillende Mütter im ersten Lebensjahr ihres Kindes gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Pausen zum Stillen oder Abpumpen, deren Dauer von der täglichen Arbeitszeit abhängt. Zudem muss der Arbeitgeber einen geeigneten, privaten Raum zur Verfügung stellen und die Arbeitszeit auf maximal neun Stunden pro Tag begrenzen.
Eines der zentralsten Rechte ist Ihr Anspruch auf bezahlte Zeit für das Stillen oder das Abpumpen von Muttermilch während Ihrer Arbeitszeit. Gemäss Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) gilt diese Zeit im ersten Lebensjahr Ihres Kindes als bezahlte Arbeitszeit. Das bedeutet, diese Pausen müssen weder vor- noch nachgearbeitet werden und dürfen auch nicht von Ihren regulären Pausen oder Ferientagen abgezogen werden. Die Dauer richtet sich nach Ihrer täglichen Arbeitszeit.
Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen klaren Überblick über Ihren Mindestanspruch:
Diese gesetzlich verankerten Zeiten bilden die Grundlage, die Ihnen Ihr Arbeitgeber gewähren muss. Sie geben Ihnen die notwendige Flexibilität, um Ihren Milchfluss aufrechtzuerhalten und Ihr Baby weiterhin mit wertvoller Muttermilch zu versorgen.
Das Gesetz schreibt nicht nur die Zeit, sondern auch den Ort vor. Nach Artikel 34 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen. "Geeignet" bedeutet hierbei mehr als nur eine freie Ecke. Der Raum muss Ihnen ermöglichen, sich in Ruhe und unter hygienischen Bedingungen ungestört hinzulegen und auszuruhen oder Ihr Kind zu stillen bzw. Milch abzupumpen.
Die Anforderungen an einen solchen Raum sind klar definiert:
Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) führt regelmässig Sensibilisierungsaktionen durch, um Arbeitgeber über diese Pflichten aufzuklären, was die Bedeutung dieser Regelung unterstreicht.
Zusätzlich zu den Stillzeiten geniessen Sie als stillende Mutter weiteren Schutz, der Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes sicherstellt.
Ein erfolgreicher Wiedereinstieg ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer durchdachten Planung. Indem Sie den Prozess in überschaubare Schritte unterteilen, nehmen Sie den Druck aus der Situation und schaffen eine solide Basis für einen reibungslosen Übergang. Betrachten Sie die folgenden Wochen als eine Projektphase, in der Sie systematisch alle notwendigen Vorkehrungen treffen.
Kommunikation ist der Schlüssel. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten frühzeitig, idealerweise einige Wochen vor Ihrer geplanten Rückkehr. Ein gut vorbereitetes Gespräch signalisiert Professionalität und hilft, mögliche Unsicherheiten auf beiden Seiten von Anfang an auszuräumen.
Ihre Checkliste für das Gespräch:
Ein lösungsorientierter Ansatz, der die betrieblichen Belange berücksichtigt, wird in der Regel auf mehr Verständnis und Kooperation stossen als eine fordernde Haltung.
Das Abpumpen von Muttermilch wird ein fester Bestandteil Ihres neuen Alltags sein. Damit dies reibungslos funktioniert, sind die richtige Ausrüstung und etwas Übung entscheidend.
Einen kleinen Vorrat anlegen: Das frühzeitige Abpumpen dient auch dazu, einen Vorrat an Muttermilch im Gefrierschrank anzulegen. Frieren Sie die Milch in kleinen Portionen (z.B. 60-120 ml) ein. Das erleichtert das bedarfsgerechte Auftauen und vermeidet, dass wertvolle Milch weggeworfen werden muss. Dieser Vorrat gibt Ihnen Sicherheit für die ersten Arbeitstage und für unvorhergesehene Situationen.
Muttermilch ist ein kostbares Lebensmittel. Der korrekte Umgang damit ist entscheidend für die Gesundheit Ihres Babys. Halten Sie sich strikt an die Hygienerichtlinien bei der Aufbewahrung und dem Transport.
Die Haltbarkeit von Muttermilch hängt stark von der Lagertemperatur ab. Die folgende Tabelle, basierend auf Empfehlungen von Fachexperten, dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden.
Die Umstellung von der Brust auf das Fläschchen ist für viele Babys ein grosser Schritt. Planen Sie dafür genügend Zeit ein und gehen Sie mit Geduld und ohne Druck vor.
Sie können Ihren Wiedereinstieg noch so perfekt vorbereiten – doch der Erfolg Ihres Vorhabens hängt massgeblich von einem entscheidenden Partner ab: der Kindertagesstätte. Die Kita ist der Ort, an dem Ihre sorgfältige Planung täglich in die Tat umgesetzt wird. Eine Kita, die Ihre Entscheidung zum Stillen nicht nur akzeptiert, sondern aktiv unterstützt, ist daher von unschätzbarem Wert. Sie ist das entscheidende Bindeglied, das sicherstellt, dass Ihr Baby auch in Ihrer Abwesenheit liebevoll, kompetent und ganz nach Ihren Wünschen versorgt wird.
Eine stillfreundliche Kita sollte über geschultes Personal verfügen, das im Umgang mit abgepumpter Muttermilch erfahren ist. Sie sollte flexible Fütterungszeiten nach dem Rhythmus des Kindes ermöglichen, eine enge Kommunikation mit den Eltern pflegen und idealerweise Räumlichkeiten anbieten, in denen Mütter vor Ort stillen können.
Bei der Auswahl der Kita sollten Sie gezielt nachfragen, wie die Betreuung von gestillten Kindern gehandhabt wird. Achten Sie auf folgende Qualitätsmerkmale:
Eine Kita, die diese Kriterien nicht nur erfüllt, sondern zu einem festen Bestandteil ihrer Philosophie gemacht hat, bietet Ihnen die grösstmögliche Sicherheit. Bei Little Star haben wir aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung gelernt, wie gross die Herausforderungen für stillende Mütter sein können. Deshalb haben wir das Little Star Bottle Bridge© Programm entwickelt – ein in der Schweiz einzigartiges Angebot, das speziell darauf ausgelegt ist, eine Brücke zwischen dem Stillen zu Hause und der Betreuung in der Kita zu schlagen.
Das Bottle Bridge© Programm ist dabei mehr als nur eine Dienstleistung; es ist ein Versprechen, Sie und Ihr Baby in dieser sensiblen Übergangsphase mit Herz und Expertise zu begleiten. Es basiert auf vier zentralen Säulen, die Ihnen die Gewissheit geben, dass Ihr Kind bestens versorgt ist und Ihre Stillbeziehung geschützt wird.
Das Bottle Bridge© Programm stellt sicher, dass der Übergang für Ihr Baby so sanft wie möglich verläuft. Unsere speziell geschulten Baby-Experten verstehen die Wichtigkeit des sorgfältigen Umgangs mit Ihrer wertvollen Muttermilch und respektieren den etablierten Fütterungsrhythmus. Wir pflegen eine enge, partnerschaftliche Kommunikation mit Ihnen, um sicherzustellen, dass Sie stets informiert sind und sich vollkommen sicher fühlen können. Vor allem aber unterstützen wir Ihre ganz persönliche Entscheidung – ob Sie stillen, abgepumpte Milch geben oder sich für Flaschennahrung entscheiden. Bei uns finden Sie ein Umfeld, das Sie bestärkt und entlastet.
Der Wiedereinstieg ist geschafft, die Routinen sind etabliert. Nun beginnt die Phase, in der es darum geht, einen nachhaltigen und freudvollen Alltag für die ganze Familie zu gestalten. Organisation ist dabei wichtig, aber ebenso entscheidend ist es, auf Ihre eigene Energie und Ihr emotionales Wohlbefinden zu achten.
Ein gut strukturierter Ablauf kann morgendlichen Stress erheblich reduzieren.
Ihr Baby wird nach einem Tag der Trennung Ihre Nähe suchen. Das ist ein ganz normales und gesundes Bedürfnis. Viele Babys holen den verpassten Körperkontakt und die Stillmahlzeiten am späten Nachmittag, Abend und auch nachts nach.
Als berufstätige Mutter leisten Sie Enormes. Um langfristig leistungsfähig und zufrieden zu sein, ist es unerlässlich, dass Sie auch für sich selbst sorgen. Sie können nur dann gut für Ihre Familie da sein, wenn Ihre eigenen Batterien aufgeladen sind.
In diesem Abschnitt beantworten wir einige der häufigsten Fragen, die sich Mütter im Zusammenhang mit Stillen und Berufstätigkeit stellen.
Ja, absolut. Der Anspruch auf bezahlte Stillzeit richtet sich nach der Dauer Ihrer täglichen Arbeitszeit, nicht nach Ihrem gesamten wöchentlichen Arbeitspensum. Wenn Sie beispielsweise an drei Tagen jeweils 8 Stunden arbeiten, haben Sie an diesen Tagen Anspruch auf 90 Minuten bezahlte Stillzeit. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass die Stillpausen bei Teilzeitarbeit so gelegt werden sollten, dass die betrieblichen Interessen berücksichtigt werden und möglichst wenig Arbeitszeit ausfällt.
Suchen Sie zunächst noch einmal das ruhige, sachliche Gespräch und legen Sie die gesetzlichen Grundlagen dar. Sollte Ihr Arbeitgeber weiterhin uneinsichtig sein, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. In der Schweiz ist dies das kantonale Arbeitsinspektorat. Dieses prüft die Einhaltung des Mutterschutzes und kann bei Verstössen intervenieren.
Das Gesetz macht keine explizite Aussage zu Mehrlingen. Die herrschende Lehrmeinung und Praxis gehen jedoch davon aus, dass sich der Anspruch auf bezahlte Stillzeit entsprechend der Anzahl der Kinder erhöht, da der Zeitbedarf für das Stillen oder Abpumpen für zwei Kinder naturgemäss höher ist. Die Stillzeit würde sich bei Zwillingen also verdoppeln.
Die gesetzliche Regelung geht davon aus, dass die Stillzeit eine Unterbrechung der Arbeit darstellt. Eine generelle Verkürzung der Arbeitszeit durch das Zusammenlegen der Stillpausen am Anfang oder Ende des Tages ist daher nur im gegenseitigen Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber möglich. Sie haben keinen einseitigen Anspruch darauf.
Ja. Die Art der Entlöhnung (Monatslohn, Stundenlohn) hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf bezahlte Stillzeiten. Entscheidend ist einzig die Dauer Ihrer täglichen Arbeitszeit.
Ihr Arbeitgeber hat das Recht, eine Stillbescheinigung von einem Arzt oder einer Hebamme zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Stillzeiten erfüllt sind. Die Kosten für diese Bescheinigung muss jedoch der Arbeitgeber tragen.
Die Vereinbarkeit von Stillen und Berufstätigkeit ist eine persönliche Reise, die Planung, Wissen und die richtigen Partner erfordert. Sie haben gesehen, dass das Schweizer Gesetz Ihnen ein starkes Netz an Rechten bietet, das Ihnen Sicherheit und Rückhalt gibt. Sie wissen nun, wie Sie Ihren Wiedereinstieg Schritt für Schritt vorbereiten können – vom Gespräch mit dem Arbeitgeber über die Organisation des Abpumpens bis hin zur sanften Gewöhnung Ihres Babys an den neuen Alltag.
Der vielleicht wichtigste Schlüssel zum Erfolg liegt jedoch in der Wahl Ihrer Partner. Ein verständnisvoller Arbeitgeber und vor allem eine kompetente, einfühlsame Kindertagesstätte sind entscheidend dafür, dass Sie diesen neuen Lebensabschnitt mit Zuversicht und Gelassenheit beginnen können. Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen.
Wir bei Little Star verstehen uns als Ihr Partner, der Sie auf dieser Reise mit Expertise, Erfahrung und Herz begleitet. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, eine Umgebung zu schaffen, in der sich Ihr Kind sicher und geborgen fühlt und in der Ihre Entscheidung zum Stillen vollumfänglich unterstützt wird.
Wenn Sie sich einen solchen Partner an Ihrer Seite wünschen, laden wir Sie herzlich ein, mehr über unsere Philosophie und unser einzigartiges Bottle Bridge© Programm zu erfahren. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin in einer unserer Kitas in Zürich, Kilchberg oder Zug. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Familie kennenzulernen.