Stillen und Beruf: Wie Sie den Spagat meistern und Ihr Baby optimal unterstützen

October 21, 2025
Peter Maeder

Die Rückkehr in den Beruf – Eine Chance für Sie und Ihr Baby

Die Entscheidung, nach dem Mutterschaftsurlaub wieder in den Beruf einzusteigen, ist ein bedeutender Schritt, der oft von gemischten Gefühlen begleitet wird. Auf der einen Seite steht die Vorfreude auf neue berufliche Herausforderungen, die intellektuelle Anregung und die finanzielle Unabhängigkeit. Auf der anderen Seite steht die Sorge, wie sich diese Veränderung auf die innige Beziehung zu Ihrem Baby auswirken wird, insbesondere auf die wertvolle Stillbeziehung. Viele Mütter fragen sich: Kann ich beides erfolgreich miteinander verbinden, ohne Kompromisse bei der Fürsorge für mein Kind oder bei meiner Karriere machen zu müssen?

Die Antwort ist ein klares Ja. Stillen und Berufstätigkeit sind kein Widerspruch. Mit der richtigen Vorbereitung, dem Wissen um Ihre Rechte und der Unterstützung durch verlässliche Partner können Sie diesen neuen Lebensabschnitt nicht nur meistern, sondern ihn als eine bereichernde Erfahrung für sich und Ihre Familie gestalten. Dieser Leitfaden soll Ihnen dabei helfen, eine stabile Brücke zwischen Ihrem Familienleben und Ihrem Berufsalltag zu bauen – eine Brücke, die auf Wissen, Planung und Vertrauen fusst. Er wird Ihnen die Werkzeuge an die Hand geben, um selbstbewusst, informiert und gelassen in Ihre neue Rolle als berufstätige, stillende Mutter hineinzuwachsen. Denn eine gute Vorbereitung ist der Schlüssel, um diese besondere Zeit entspannt und voller Zuversicht zu geniessen.

Ihre Rechte als stillende Mutter in der Schweiz

Bevor Sie die praktischen Schritte Ihres Wiedereinstiegs planen, ist es entscheidend, dass Sie Ihr rechtliches Fundament kennen. Das Schweizer Gesetz bietet stillenden Müttern einen umfassenden Schutz, der Ihnen die notwendige Sicherheit und Flexibilität gibt, um Ihre Stillbeziehung auch während der Arbeit aufrechtzuerhalten. Dieses Wissen ist kein Mittel zur Konfrontation, sondern die Basis für ein proaktives und partnerschaftliches Gespräch mit Ihrem Arbeitgeber. Wenn Sie Ihre Rechte kennen, können Sie selbstbewusst und lösungsorientiert verhandeln und gemeinsam eine für beide Seiten tragfähige Lösung finden.

Welche Rechte haben stillende Mütter am Arbeitsplatz in der Schweiz?

In der Schweiz haben stillende Mütter im ersten Lebensjahr ihres Kindes gesetzlichen Anspruch auf bezahlte Pausen zum Stillen oder Abpumpen, deren Dauer von der täglichen Arbeitszeit abhängt. Zudem muss der Arbeitgeber einen geeigneten, privaten Raum zur Verfügung stellen und die Arbeitszeit auf maximal neun Stunden pro Tag begrenzen.

Anspruch auf bezahlte Stillzeiten

Eines der zentralsten Rechte ist Ihr Anspruch auf bezahlte Zeit für das Stillen oder das Abpumpen von Muttermilch während Ihrer Arbeitszeit. Gemäss Artikel 60 der Verordnung 1 zum Arbeitsgesetz (ArGV 1) gilt diese Zeit im ersten Lebensjahr Ihres Kindes als bezahlte Arbeitszeit. Das bedeutet, diese Pausen müssen weder vor- noch nachgearbeitet werden und dürfen auch nicht von Ihren regulären Pausen oder Ferientagen abgezogen werden. Die Dauer richtet sich nach Ihrer täglichen Arbeitszeit.

Die folgende Tabelle gibt Ihnen einen klaren Überblick über Ihren Mindestanspruch:

Tabellen Test

Tägliche Arbeitszeit

Mindestanspruch auf bezahlte Stillzeit

Bis zu 4 Stunden

30 Minuten

Mehr als 4 Stunden

60 Minuten

Mehr als 7 Stunden

90 Minuten

Diese gesetzlich verankerten Zeiten bilden die Grundlage, die Ihnen Ihr Arbeitgeber gewähren muss. Sie geben Ihnen die notwendige Flexibilität, um Ihren Milchfluss aufrechtzuerhalten und Ihr Baby weiterhin mit wertvoller Muttermilch zu versorgen.

Der geeignete Raum zum Stillen und Abpumpen

Das Gesetz schreibt nicht nur die Zeit, sondern auch den Ort vor. Nach Artikel 34 der Verordnung 3 zum Arbeitsgesetz (ArGV 3) ist Ihr Arbeitgeber verpflichtet, Ihnen einen geeigneten Raum zur Verfügung zu stellen. "Geeignet" bedeutet hierbei mehr als nur eine freie Ecke. Der Raum muss Ihnen ermöglichen, sich in Ruhe und unter hygienischen Bedingungen ungestört hinzulegen und auszuruhen oder Ihr Kind zu stillen bzw. Milch abzupumpen.

Die Anforderungen an einen solchen Raum sind klar definiert:

  • Privatsphäre: Der Raum muss abschliessbar sein und einen Sichtschutz bieten, sodass Sie ungestört sind.
  • Hygiene: Er muss sauber und hygienisch einwandfrei sein. Eine Toilette oder ein Abstellraum gelten explizit nicht als geeignete Räumlichkeiten.
  • Komfort: Eine bequeme Sitzgelegenheit ist essenziell.
  • Infrastruktur: Eine Waschgelegenheit in der Nähe sowie eine Möglichkeit zur gekühlten Aufbewahrung der abgepumpten Muttermilch (z.B. ein Kühlschrank) müssen vorhanden sein.

Das Staatssekretariat für Wirtschaft (SECO) führt regelmässig Sensibilisierungsaktionen durch, um Arbeitgeber über diese Pflichten aufzuklären, was die Bedeutung dieser Regelung unterstreicht.

Schutz am Arbeitsplatz: Arbeitszeit und Kündigungsschutz

Zusätzlich zu den Stillzeiten geniessen Sie als stillende Mutter weiteren Schutz, der Ihre Gesundheit und die Ihres Kindes sicherstellt.

  • Begrenzung der Arbeitszeit: Ihre tägliche Arbeitszeit darf, unabhängig von Ihrer vertraglichen Vereinbarung, neun Stunden nicht überschreiten (Art. 60 Abs. 1 ArGV 1). Überstunden sind für stillende Mütter nicht zulässig.
  • Verbot von gefährlichen oder beschwerlichen Arbeiten: Sie dürfen nicht zu Arbeiten herangezogen werden, die für Sie oder Ihr Kind eine Gefahr darstellen könnten. Ihr Arbeitgeber ist verpflichtet, eine Risikoanalyse durchzuführen. Sollte Ihre Tätigkeit als gefährlich oder beschwerlich eingestuft werden, muss Ihnen eine gleichwertige, gefahrlose Ersatzarbeit angeboten werden. Ist dies nicht möglich, haben Sie das Recht, bei 80% des Lohnes von der Arbeit freigestellt zu werden (Art. 35 ArG).
  • Besonderer Kündigungsschutz: Gemäss Artikel 336c des Obligationenrechts (OR) sind Sie als Mutter in den 16 Wochen nach der Geburt Ihres Kindes vor einer Kündigung durch den Arbeitgeber geschützt. Eine in dieser Zeit ausgesprochene Kündigung ist nichtig, also ungültig. Auch wenn dieser absolute Schutz nach 16 Wochen endet, bleibt eine Kündigung, die nachweislich erfolgt, weil Sie weiterhin stillen und Ihre Rechte in Anspruch nehmen, missbräuchlich. In einem solchen Fall könnten Sie eine Entschädigung fordern.

Der Fahrplan zum Erfolg: Ihr Wiedereinstieg in 4 Schritten vorbereitet

Ein erfolgreicher Wiedereinstieg ist kein Zufall, sondern das Ergebnis einer durchdachten Planung. Indem Sie den Prozess in überschaubare Schritte unterteilen, nehmen Sie den Druck aus der Situation und schaffen eine solide Basis für einen reibungslosen Übergang. Betrachten Sie die folgenden Wochen als eine Projektphase, in der Sie systematisch alle notwendigen Vorkehrungen treffen.

Schritt 1: Das proaktive Gespräch mit dem Arbeitgeber

Kommunikation ist der Schlüssel. Suchen Sie das Gespräch mit Ihrem Vorgesetzten frühzeitig, idealerweise einige Wochen vor Ihrer geplanten Rückkehr. Ein gut vorbereitetes Gespräch signalisiert Professionalität und hilft, mögliche Unsicherheiten auf beiden Seiten von Anfang an auszuräumen.

Ihre Checkliste für das Gespräch:

  1. Stillwunsch kommunizieren: Teilen Sie klar und positiv mit, dass Sie vorhaben, Ihr Kind weiterhin zu stillen und dafür die gesetzlichen Rahmenbedingungen in Anspruch nehmen möchten.
  2. Auf Rechte hinweisen: Erläutern Sie kurz Ihren Anspruch auf bezahlte Stillzeiten und fragen Sie, wie dies am besten in den Arbeitsablauf integriert werden kann.
  3. Den Raum ansprechen: Erkundigen Sie sich nach einem geeigneten Raum zum Abpumpen und nach einer Kühlmöglichkeit. Verweisen Sie freundlich auf die gesetzlichen Anforderungen.
  4. Flexible Modelle prüfen: Besprechen Sie, ob flexible Arbeitszeiten, ein angepasstes Pensum oder Homeoffice-Möglichkeiten den Wiedereinstieg erleichtern könnten.
  5. Vorteile betonen: Heben Sie die positiven Aspekte für das Unternehmen hervor. Studien zeigen, dass gestillte Kinder seltener krank sind, was zu weniger krankheitsbedingten Abwesenheiten der Mutter führt. Zudem stärkt eine familienfreundliche Haltung die Mitarbeiterbindung und -motivation.

Ein lösungsorientierter Ansatz, der die betrieblichen Belange berücksichtigt, wird in der Regel auf mehr Verständnis und Kooperation stossen als eine fordernde Haltung.

Schritt 2: Die Technik meistern – Abpumpen und Milchvorrat anlegen

Das Abpumpen von Muttermilch wird ein fester Bestandteil Ihres neuen Alltags sein. Damit dies reibungslos funktioniert, sind die richtige Ausrüstung und etwas Übung entscheidend.

  • Die Wahl der richtigen Milchpumpe: Für den regelmässigen Gebrauch im Berufsalltag ist eine elektrische Doppelpumpe die effizienteste Wahl. Sie ermöglicht das gleichzeitige Abpumpen beider Brüste und spart so wertvolle Zeit. Handpumpen eignen sich eher für den gelegentlichen Gebrauch. Achten Sie auf eine gute Passform der Brusthauben, um Schmerzen und eine ineffektive Milchgewinnung zu vermeiden.
  • Eine Routine entwickeln: Beginnen Sie bereits vier bis sechs Wochen vor Arbeitsbeginn mit dem Abpumpen. So können Sie sich in Ruhe mit der Technik vertraut machen und herausfinden, zu welchen Tageszeiten Sie die meiste Milch gewinnen. Viele Frauen stellen fest, dass die Milchproduktion am Morgen am höchsten ist. Planen Sie feste Abpumpzeiten in Ihren Arbeitstag ein, idealerweise im Rhythmus von drei bis vier Stunden, um die Milchproduktion aufrechtzuerhalten.

Einen kleinen Vorrat anlegen: Das frühzeitige Abpumpen dient auch dazu, einen Vorrat an Muttermilch im Gefrierschrank anzulegen. Frieren Sie die Milch in kleinen Portionen (z.B. 60-120 ml) ein. Das erleichtert das bedarfsgerechte Auftauen und vermeidet, dass wertvolle Milch weggeworfen werden muss. Dieser Vorrat gibt Ihnen Sicherheit für die ersten Arbeitstage und für unvorhergesehene Situationen.

Schritt 3: Muttermilch sicher aufbewahren und transportieren

Muttermilch ist ein kostbares Lebensmittel. Der korrekte Umgang damit ist entscheidend für die Gesundheit Ihres Babys. Halten Sie sich strikt an die Hygienerichtlinien bei der Aufbewahrung und dem Transport.

Richtlinien zur Aufbewahrung von Muttermilch

Die Haltbarkeit von Muttermilch hängt stark von der Lagertemperatur ab. Die folgende Tabelle, basierend auf Empfehlungen von Fachexperten, dient Ihnen als verlässlicher Leitfaden.

Tabellen Test

Ort

Temperatur

Optimale Haltbarkeit

Akzeptable Haltbarkeit (bei sehr hygienischer Gewinnung)

Raum

16-25 °C

4 Stunden

Bis zu 6 Stunden

Kühlschrank

≤ 4 °C

3 Tage

Bis zu 5 Tage

Gefrierschrank

≤ -18 °C

6 Monate

Bis zu 12 Monate

Wichtige praktische Tipps:

  • Behälter: Verwenden Sie sterilisierte, BPA-freie Muttermilchflaschen oder spezielle Muttermilchbeutel.
  • Beschriftung: Notieren Sie auf jedem Behälter das Datum und die Uhrzeit des Abpumpens.
  • Lagerung im Kühlschrank: Stellen Sie die Milch immer in den kältesten Bereich des Kühlschranks (hinten auf der unteren Ablage), niemals in die Tür. Mischen Sie niemals körperwarme, frisch abgepumpte Milch mit bereits gekühlter Milch. Kühlen Sie die frische Portion erst separat ab.
  • Einfrieren: Füllen Sie die Behälter nur zu drei Vierteln, da sich die Milch beim Gefrieren ausdehnt.
  • Auftauen: Tauen Sie die Milch schonend über Nacht im Kühlschrank oder unter fliessendem, lauwarmem Wasser (maximal 37 °C) auf. Verwenden Sie niemals eine Mikrowelle, da diese die wertvollen Inhaltsstoffe zerstört und durch ungleichmässige Erhitzung ("Hot Spots") Verbrennungsgefahr für Ihr Baby birgt.
  • Transport: Für den Weg von der Arbeit zur Kita oder nach Hause ist eine Kühltasche mit gut gefrorenen Kühlakkus unerlässlich, um die Kühlkette aufrechtzuerhalten.

Schritt 4: Sanfte Gewöhnung – So akzeptiert Ihr Baby das Fläschchen

Die Umstellung von der Brust auf das Fläschchen ist für viele Babys ein grosser Schritt. Planen Sie dafür genügend Zeit ein und gehen Sie mit Geduld und ohne Druck vor.

  • Der richtige Zeitpunkt: Beginnen Sie mit der Fläschchengewöhnung etwa vier Wochen vor dem Arbeitsbeginn. Zu diesem Zeitpunkt ist Ihre Stillbeziehung in der Regel gut etabliert, was das Risiko einer Saugverwirrung minimiert.
  • Die richtige Person: Manchmal verweigern Babys das Fläschchen bei der Mutter, weil sie die Brust riechen und bevorzugen. Es kann hilfreich sein, wenn der Partner oder eine andere vertraute Betreuungsperson die ersten Fütterungsversuche übernimmt.
  • Die richtige Technik: Bieten Sie das Fläschchen in einer ruhigen, entspannten Atmosphäre an. Die "Paced Bottle Feeding"-Methode, bei der das Baby aufrecht sitzt und das Fläschchen fast waagerecht gehalten wird, ermöglicht dem Kind, das Tempo selbst zu bestimmen und Pausen zu machen, ähnlich wie beim Stillen.
  • Geduld ist der Schlüssel: Erwarten Sie nicht, dass es auf Anhieb klappt. Probieren Sie es immer wieder, aber zwingen Sie Ihr Baby nicht. Manchmal hilft es, verschiedene Saugerformen oder -materialien auszuprobieren. Jeder kleine Erfolg ist ein Schritt in die richtige Richtung.

Die entscheidende Partnerschaft: Warum die richtige Kita den Unterschied macht

Sie können Ihren Wiedereinstieg noch so perfekt vorbereiten – doch der Erfolg Ihres Vorhabens hängt massgeblich von einem entscheidenden Partner ab: der Kindertagesstätte. Die Kita ist der Ort, an dem Ihre sorgfältige Planung täglich in die Tat umgesetzt wird. Eine Kita, die Ihre Entscheidung zum Stillen nicht nur akzeptiert, sondern aktiv unterstützt, ist daher von unschätzbarem Wert. Sie ist das entscheidende Bindeglied, das sicherstellt, dass Ihr Baby auch in Ihrer Abwesenheit liebevoll, kompetent und ganz nach Ihren Wünschen versorgt wird.

Worauf sollte man bei einer Kita achten, wenn man stillt?

Eine stillfreundliche Kita sollte über geschultes Personal verfügen, das im Umgang mit abgepumpter Muttermilch erfahren ist. Sie sollte flexible Fütterungszeiten nach dem Rhythmus des Kindes ermöglichen, eine enge Kommunikation mit den Eltern pflegen und idealerweise Räumlichkeiten anbieten, in denen Mütter vor Ort stillen können.

Die Kriterien für eine stillfreundliche Betreuung

Bei der Auswahl der Kita sollten Sie gezielt nachfragen, wie die Betreuung von gestillten Kindern gehandhabt wird. Achten Sie auf folgende Qualitätsmerkmale:

  • Fachkompetenz und Erfahrung: Ist das Personal im sicheren Umgang mit Muttermilch (Lagerung, Erwärmen, Füttern) geschult und erfahren? Kennt es die besonderen Bedürfnisse von Stillkindern?
  • Philosophie und Haltung: Wird das Stillen als wertvoll und normal angesehen? Spüren Sie eine unterstützende und wertschätzende Atmosphäre?
  • Kommunikation: Gibt es einen transparenten und regelmässigen Austausch über den Tag? Werden Sie über Trinkmengen, Schlafenszeiten und das allgemeine Befinden Ihres Kindes informiert?
  • Flexibilität: Wird Ihr Baby nach seinem individuellen Bedarf gefüttert oder gibt es starre Fütterungszeiten? Der Respekt vor dem Rhythmus Ihres Kindes ist ein zentrales Kriterium.
  • Infrastruktur: Gibt es einen separaten Kühlschrank oder ein Gefrierfach für die Muttermilch? Steht Ihnen bei Bedarf ein ruhiger Raum zur Verfügung, um Ihr Kind vor Ort zu stillen, zum Beispiel beim Bringen oder Abholen?

Die Philosophie der Little Star Bottle Bridge©: Mehr als nur Betreuung

Eine Kita, die diese Kriterien nicht nur erfüllt, sondern zu einem festen Bestandteil ihrer Philosophie gemacht hat, bietet Ihnen die grösstmögliche Sicherheit. Bei Little Star haben wir aus unserer jahrzehntelangen Erfahrung gelernt, wie gross die Herausforderungen für stillende Mütter sein können. Deshalb haben wir das Little Star Bottle Bridge© Programm entwickelt – ein in der Schweiz einzigartiges Angebot, das speziell darauf ausgelegt ist, eine Brücke zwischen dem Stillen zu Hause und der Betreuung in der Kita zu schlagen.

Das Bottle Bridge© Programm ist dabei mehr als nur eine Dienstleistung; es ist ein Versprechen, Sie und Ihr Baby in dieser sensiblen Übergangsphase mit Herz und Expertise zu begleiten. Es basiert auf vier zentralen Säulen, die Ihnen die Gewissheit geben, dass Ihr Kind bestens versorgt ist und Ihre Stillbeziehung geschützt wird.

Das  Bottle Bridge© Programm stellt sicher, dass der Übergang für Ihr Baby so sanft wie möglich verläuft. Unsere speziell geschulten Baby-Experten verstehen die Wichtigkeit des sorgfältigen Umgangs mit Ihrer wertvollen Muttermilch und respektieren den etablierten Fütterungsrhythmus. Wir pflegen eine enge, partnerschaftliche Kommunikation mit Ihnen, um sicherzustellen, dass Sie stets informiert sind und sich vollkommen sicher fühlen können. Vor allem aber unterstützen wir Ihre ganz persönliche Entscheidung – ob Sie stillen, abgepumpte Milch geben oder sich für Flaschennahrung entscheiden. Bei uns finden Sie ein Umfeld, das Sie bestärkt und entlastet.

Der neue Alltag: Organisation, Selbstfürsorge und emotionale Balance

Der Wiedereinstieg ist geschafft, die Routinen sind etabliert. Nun beginnt die Phase, in der es darum geht, einen nachhaltigen und freudvollen Alltag für die ganze Familie zu gestalten. Organisation ist dabei wichtig, aber ebenso entscheidend ist es, auf Ihre eigene Energie und Ihr emotionales Wohlbefinden zu achten.

Praktische Organisationstipps für einen entspannten Start

Ein gut strukturierter Ablauf kann morgendlichen Stress erheblich reduzieren.

  • Der Abend davor: Bereiten Sie so viel wie möglich am Vorabend vor. Legen Sie Ihre Kleidung und die Ihres Babys bereit. Packen Sie Ihre Arbeitstasche mit der Milchpumpe und die Kita-Tasche mit den beschrifteten Milchfläschchen, Windeln und Wechselkleidung.
  • Der Morgen: Stehen Sie wenn möglich 15-20 Minuten vor Ihrem Baby auf. Diese kurze Zeit für sich selbst, für einen Tee oder eine kurze Meditation, kann Ihnen helfen, ruhig und zentriert in den Tag zu starten. Planen Sie genügend Pufferzeit ein, um Hektik zu vermeiden.

Nähe und Bindung aktiv gestalten

Ihr Baby wird nach einem Tag der Trennung Ihre Nähe suchen. Das ist ein ganz normales und gesundes Bedürfnis. Viele Babys holen den verpassten Körperkontakt und die Stillmahlzeiten am späten Nachmittag, Abend und auch nachts nach.

  • "Nähe tanken": Planen Sie nach der Arbeit bewusst eine ungestörte Zeit zum Kuscheln und Stillen ein. Legen Sie das Handy weg und widmen Sie sich ganz Ihrem Kind. Diese Rituale stärken Ihre Bindung und helfen Ihnen beiden, nach dem Arbeitstag wieder zueinanderzufinden.
  • Wochenenden geniessen: Nutzen Sie die freien Tage für ausgiebige Still- und Kuschelzeiten, um Ihre Milchproduktion anzukurbeln und die emotionale Verbindung zu vertiefen.

Selbstfürsorge ist kein Luxus, sondern eine Notwendigkeit

Als berufstätige Mutter leisten Sie Enormes. Um langfristig leistungsfähig und zufrieden zu sein, ist es unerlässlich, dass Sie auch für sich selbst sorgen. Sie können nur dann gut für Ihre Familie da sein, wenn Ihre eigenen Batterien aufgeladen sind.

  • Pausen einplanen: Integrieren Sie bewusst kleine Auszeiten in Ihren Alltag – sei es ein kurzer Spaziergang in der Mittagspause, 10 Minuten Lesen vor dem Schlafengehen oder ein entspannendes Bad am Wochenende.
  • Unterstützung annehmen: Delegieren Sie Aufgaben. Bitten Sie Ihren Partner, Freunde oder Familie um Hilfe. Sie müssen nicht alles allein schaffen.
  • Perfektion loslassen: Es wird Tage geben, an denen nicht alles nach Plan läuft. Das ist normal. Seien Sie nachsichtig mit sich selbst. Sie leisten jeden Tag Ihr Bestes, und das ist mehr als genug.

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

In diesem Abschnitt beantworten wir einige der häufigsten Fragen, die sich Mütter im Zusammenhang mit Stillen und Berufstätigkeit stellen.

Habe ich bei Teilzeitarbeit auch Anspruch auf bezahlte Stillzeiten?

Ja, absolut. Der Anspruch auf bezahlte Stillzeit richtet sich nach der Dauer Ihrer täglichen Arbeitszeit, nicht nach Ihrem gesamten wöchentlichen Arbeitspensum. Wenn Sie beispielsweise an drei Tagen jeweils 8 Stunden arbeiten, haben Sie an diesen Tagen Anspruch auf 90 Minuten bezahlte Stillzeit. Das Gesetz sieht jedoch vor, dass die Stillpausen bei Teilzeitarbeit so gelegt werden sollten, dass die betrieblichen Interessen berücksichtigt werden und möglichst wenig Arbeitszeit ausfällt.

Was ist, wenn mein Arbeitgeber sich weigert, mir meine Rechte zu gewähren?

Suchen Sie zunächst noch einmal das ruhige, sachliche Gespräch und legen Sie die gesetzlichen Grundlagen dar. Sollte Ihr Arbeitgeber weiterhin uneinsichtig sein, können Sie sich an die zuständige Aufsichtsbehörde wenden. In der Schweiz ist dies das kantonale Arbeitsinspektorat. Dieses prüft die Einhaltung des Mutterschutzes und kann bei Verstössen intervenieren.

Verdoppelt sich die Stillzeit bei Zwillingen?

Das Gesetz macht keine explizite Aussage zu Mehrlingen. Die herrschende Lehrmeinung und Praxis gehen jedoch davon aus, dass sich der Anspruch auf bezahlte Stillzeit entsprechend der Anzahl der Kinder erhöht, da der Zeitbedarf für das Stillen oder Abpumpen für zwei Kinder naturgemäss höher ist. Die Stillzeit würde sich bei Zwillingen also verdoppeln.

Kann ich die Stillzeiten am Anfang oder Ende des Arbeitstages nehmen, um später zu kommen oder früher zu gehen?

Die gesetzliche Regelung geht davon aus, dass die Stillzeit eine Unterbrechung der Arbeit darstellt. Eine generelle Verkürzung der Arbeitszeit durch das Zusammenlegen der Stillpausen am Anfang oder Ende des Tages ist daher nur im gegenseitigen Einverständnis mit Ihrem Arbeitgeber möglich. Sie haben keinen einseitigen Anspruch darauf.

Gilt der Schutz auch für Angestellte im Stundenlohn?

Ja. Die Art der Entlöhnung (Monatslohn, Stundenlohn) hat keinen Einfluss auf Ihren Anspruch auf bezahlte Stillzeiten. Entscheidend ist einzig die Dauer Ihrer täglichen Arbeitszeit.

Muss ich nachweisen, dass ich noch stille?

Ihr Arbeitgeber hat das Recht, eine Stillbescheinigung von einem Arzt oder einer Hebamme zu verlangen, um sicherzustellen, dass die Voraussetzungen für die Gewährung der Stillzeiten erfüllt sind. Die Kosten für diese Bescheinigung muss jedoch der Arbeitgeber tragen.

Fazit: Gestärkt und zuversichtlich in einen neuen Lebensabschnitt

Die Vereinbarkeit von Stillen und Berufstätigkeit ist eine persönliche Reise, die Planung, Wissen und die richtigen Partner erfordert. Sie haben gesehen, dass das Schweizer Gesetz Ihnen ein starkes Netz an Rechten bietet, das Ihnen Sicherheit und Rückhalt gibt. Sie wissen nun, wie Sie Ihren Wiedereinstieg Schritt für Schritt vorbereiten können – vom Gespräch mit dem Arbeitgeber über die Organisation des Abpumpens bis hin zur sanften Gewöhnung Ihres Babys an den neuen Alltag.

Der vielleicht wichtigste Schlüssel zum Erfolg liegt jedoch in der Wahl Ihrer Partner. Ein verständnisvoller Arbeitgeber und vor allem eine kompetente, einfühlsame Kindertagesstätte sind entscheidend dafür, dass Sie diesen neuen Lebensabschnitt mit Zuversicht und Gelassenheit beginnen können. Sie müssen diesen Weg nicht alleine gehen.

Wir bei Little Star verstehen uns als Ihr Partner, der Sie auf dieser Reise mit Expertise, Erfahrung und Herz begleitet. Wir haben es uns zur Aufgabe gemacht, eine Umgebung zu schaffen, in der sich Ihr Kind sicher und geborgen fühlt und in der Ihre Entscheidung zum Stillen vollumfänglich unterstützt wird.

Wenn Sie sich einen solchen Partner an Ihrer Seite wünschen, laden wir Sie herzlich ein, mehr über unsere Philosophie und unser einzigartiges Bottle Bridge© Programm zu erfahren. Vereinbaren Sie gerne einen persönlichen Beratungstermin in einer unserer Kitas in Zürich, Kilchberg oder Zug. Wir freuen uns darauf, Sie und Ihre Familie kennenzulernen.

Quellenverzeichnis

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  2. Stillförderung Schweiz (o.D.): Grundlagen Rechte Stillen am Arbeitsplatz. http://www.stillfoerderung.ch/logicio/pmws/stillen__grundlagen_rechte__de.html
  3. popepoppa (o.D.): Stillen während der Arbeitszeit: Rechte für berufstätige Mütter in der Schweiz. https://blog.popepoppa.ch/de/stillen-arbeitszeit
  4. Syna (o.D.): Stillen am Arbeitsplatz - Sensibilisierungsaktion des SECO. https://syna.ch/aktuell/stillen-am-arbeitsplatz-sensibilisierungsaktion-des-seco
  5. Stillförderung Schweiz (o.D.): Stillen am Arbeitsplatz - für Arbeitgebende. https://www.stillfoerderung.ch/logicio/pmws/stillen__stillen_5__de.html
  6. SECO (o.D.): Arbeitszeit und Stillzeit bei Schwangerschaft und Mutterschaft. https://www.seco.admin.ch/dam/seco/de/dokumente/Arbeit/Arbeitsbedingungen/Arbeitsgesetz%20und%20Verordnungen/Wegleitungen/Wegleitungen%201/ArGV1_art60.pdf.download.pdf/ArGV1_art60_de.pdf
  7. SECO - admin.ch (o.D.): Stillen/Milch abpumpen am Arbeitsplatz. https://www.seco.admin.ch/seco/de/home/Arbeit/Arbeitsbedingungen/mutterschutz/mutterschutz_arbeitgeber/mutterschutz_stillen.html
  8. Kanton Zürich (o.D.): Mutterschutz am Arbeitsplatz. https://www.zh.ch/de/wirtschaft-arbeit/arbeitsbedingungen/arbeitsssicherheit-gesundheitsschutz/mutterschutz-am-arbeitsplatz.html
  9. Stillförderung Schweiz (o.D.): www.stillfoerderung.ch. http://www.stillfoerderung.ch/logicio/pmws/stillen__grundlagen_rechte__de.html
  10. news.admin.ch (o.D.): Stillen oder Milch abpumpen am Arbeitsplatz: Arbeitgeber stehen in der Pflicht. https://www.news.admin.ch/de/nsb?id=102242
  11. H+ Die Spitäler der Schweiz (2024): SECO: Aktion «Stillen am Arbeitsplatz». https://www.hplus.ch/de/publikationen/eflash/ausgaben/14/2024/seco-aktion-stillen-am-arbeitsplatz
  12. SGGG (2021): Mutterschutz. https://www.sggg.ch/fileadmin/user_upload/PDF/broschuere_mutterschutz_2021.pdf
  13. Dr. iur. Harry Nötzli (o.D.): Schwangerschaft und Mutterschaft. https://www.arbeitsrecht-fachanwalt.ch/schwangerschaft-und-mutterschaft/
  14. Stillförderung Schweiz (o.D.): Häufige rechtliche Fragen FAQ. https://www.stillfoerderung.ch/logicio/pmws/stillen__faq_recht__de.html
  15. Deutscher Hebammenverband (o.D.): Stillen und Beruf. https://hebammenverband.de/wp-content/uploads/2023/08/180919-DHV_Broschuere_Stillen-und-Beruf_ES_RZ.pdf
  16. Academy of Breastfeeding Medicine (o.D.): ABM Klinisches Protokoll Nr. 8: Aufbewahrung von Muttermilch – Informationen für den häuslichen Gebrauch bei termingeborenen. https://www.bfmed.org/assets/DOCUMENTS/PROTOCOLS/Protocol%20_8%20-%20German%20Translation.pdf
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