More info
Neue Subventionen ab 1. August 2026

Kita-Subventionen in Zug: Bis zu 71 % sparen mit der neuen Kantonspauschale

Neue Kantonspauschale + städtische Betreuungsgutscheine. Bei Little Star Day School lösen Sie beide ein – in einer der ersten anerkannten bilingualen Kitas in Zug.

Besichtigung vereinbaren
Was sich für Familien aus Zug ändert

Kinderbetreuung in Zug wird ab August 2026 deutlich günstiger

Bisher trugen Familien im Kanton Zug die Kosten für einen Kita-Platz weitgehend selbst. Mit der revidierten Kinderbetreuungsverordnung des Kantons und dem angepassten Gutschein-Modell der Stadt Zug ändert sich das grundlegend: Zwei staatliche Förderinstrumente greifen ab dem 1. August 2026 ineinander und senken die effektiven Kosten für die Kinderbetreuung in Zug teils erheblich.

Der Kanton beteiligt sich neu einkommensunabhängig an jedem Betreuungstag, die Stadt legt einen einkommensabhängigen Gutschein obendrauf. Was das konkret bedeutet, hängt von Ihrer Familiensituation ab – aber praktisch jede erwerbstätige Familie mit Wohnsitz im Kanton profitiert. Was genau verbirgt sich hinter den beiden Begriffen?

Kantonspauschale Zug - neu ab 01.08.2026
einkommensunabhängig

Ein fester, gesetzlicher Beitrag des Kantons Zug an die familienergänzende Kinderbetreuung. Er entspricht 33 % der durchschnittlichen Zuger Kita-Tarife und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausbezahlt – sofern beide Erziehungsberechtigten im Kanton erwerbstätig oder in Ausbildung sind.

Betreuungsgutschein der Stadt Zug - einkommensabhängig

Ein zusätzlicher, nach dem massgebenden Familieneinkommen gestaffelter Beitrag für Einwohner der Stadt Zug. Dieser kommunale Zuschuss baut direkt auf der Kantonspauschale auf und senkt die verbleibenden Kosten weiter – für tiefe Einkommen auf bis zu CHF 15 pro Betreuungstag.

33%
Anteil Kantonspauschale
einkommensunabhängig
bis 71%
mögliche Gesamtersparnis
bei geringem Einkommen
ab 10 CHF
pro Betreuungstag
Einkommen CHF ≤ 40'000
25 Jahre
Little Star Day School
seit 2010 in Zug
Die Tragweite der Reform

Die grösste Betreuungs­reform seit Jahren

Der 1. August 2026 markiert einen historischen Wendepunkt für Familien im Kanton Zug. Erstmals beteiligt sich die kantonale Regierung direkt an den monatlichen Betreuungskosten, wodurch in Kombination mit den neuen Betreuungsgutscheinen der Stadt eine finanzielle Entlastung entsteht, die es in dieser Form in der Zentralschweiz noch nie gab.

„Familien mit tiefen und mittleren Einkommen werden künftig zusätzlich um bis zu 71 Prozent entlastet." - Stadt Zug, Mitteilung vom 07.05.2026

Bisher war die externe Kinderbetreuung im Kanton eine der größten Budgetbelastungen im Haushaltsjahr. Mit der revidierten Verordnung schafft die Politik nun eine echte Erleichterung für den Alltag. Was diese weitreichende Umstellung für Sie konkret bedeutet und wie Sie unkompliziert davon profitieren, erfahren Sie hier:

Für Eltern bedeutet das in der Praxis:

Wer bisher den vollen Tarif einer Kinderbetreuung in Zug gezahlt hat, übernimmt ab August 2026 einen deutlich geringeren Eigenanteil. Das Schöne an dem neuen System: Die Beiträge von Kanton und Stadt Zug addieren sich künftig, statt sich gegenseitig zu ersetzen. Selbst Familien mit höherem Einkommen, die keinen Anspruch auf städtische Gutscheine besitzen, profitieren dadurch automatisch – sie erhalten die einkommensunabhängige Kantonspauschale von rund einem Drittel des Tarifs als direkten Abzug.

Was die neuen Kita-Subventionen in Zug wirklich auslösen:

Drei strukturelle Veränderungen prägen das neue System:

- Erstens sinkt die Eintrittsschwelle in die externe Kinderbetreuung erheblich – auch Mittelstandsfamilien, für die Kita-Kosten bisher eine ernstzunehmende monatliche Belastung waren, können jetzt entspannter planen.

- Zweitens wird die Beantragung digitalisiert: Dank moderner Online-Verfahren – der kantonalen Plattform Civo für die Pauschale und dem neuen Online-Portal der Stadt – lässt sich der administrative Aufwand mithilfe des ZUGLOGINs und der eZug-App effizient an zentraler Stelle erledigen.

- Drittens wird die Wahl der Kita weniger zur finanziellen, mehr zur pädagogischen Entscheidung – Eltern können sich auf Qualität, Sprachförderung und Standort konzentrieren statt auf die Tagesgebühr.

Wichtig zu verstehen: Beide Förderungen fliessen nicht automatisch. Sie müssen rechtzeitig beantragt werden – spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn, da eine rückwirkende Auszahlung gesetzlich ausgeschlossen ist. Wer ab August 2026 profitieren möchte, sollte sich daher zeitnah einen Kita-Platz in Zug reservieren und die digitalen Voraussetzungen (ZUGLOGIN, eZug-App) einrichten.

Wo Little Star Day School Zug ins Spiel kommt:

Die Little Star Day School ist eine vom Kanton Zug offiziell anerkannte und für die städtischen Betreuungsgutscheine zugelassene Kindertagesstätte. Das bedeutet für Sie: Sie können an unserem Standort am Zuger Stadttor sowohl die Kantonspauschale als auch den städtischen Gutschein nahtlos geltend machen.

Als erfahrene private bilinguale Kita in Zug kennen wir die lokalen Behörden, die Schullandschaft und die spezifischen Bedürfnisse von Zuger Familien seit vielen Jahren. Unser Team unterstützt Sie gerne mit den passenden Informationen: Wir stellen Ihnen die für das Gesuch zwingend erforderliche Betreuungsbestätigung fristgerecht aus und stehen Ihnen bei Unklarheiten rund um die administrative Einreichung beratend zur Seite.

 Was sich am 01. August 2026 ändert

Die zwei Spar-Hebel für Zuger Familien

Ab August 2026 entlastet der Kanton Zug erstmals alle Familien einkommensunabhängig – zusätzlich zu den bestehenden Betreuungsgutscheinen der Stadt.

Hebel 1 - neu
Die Kantonspauschale

Mit der KiBeV-Revision vom 22. Januar 2026 beteiligt sich der Kanton Zug erstmals direkt an den Kosten externer Kinderbetreuung. Die Pauschale entspricht 33 % der durchschnittlichen Kita-Tarife im Kanton: CHF 47.15 pro Tag für Kinder über 18 Monate, CHF 52.60 pro Tag für Babys unter 18 Monaten. Diese Beträge werden monatlich im Voraus direkt auf das Konto der Eltern überwiesen.

Anders als die städtischen Gutscheine ist die Pauschale einkommens- und vermögensunabhängig. Jede Familie, die im Kanton Zug wohnt und deren Erziehungsberechtigte erwerbstätig oder in Ausbildung sind, hat Anspruch – auch bei Teilzeit. Ein bestimmtes Arbeitspensum wird nicht vorausgesetzt. Die einzigen Ausschlussgründe sind Arbeitslosigkeit ohne Ausbildung oder gesundheitliche Erwerbsunfähigkeit beider Elternteile.

Einkommens- und vermögensunabhängiger Festbetrag ✓
Monatlich im Voraus direkt aufs Konto ✓
Beantragt über die digitale Plattform «Civo» ✓
Beide Eltern erwerbstätig oder in Ausbildung ✓
 Kind älter als 3 Monate, noch nicht im Kindergarten ✓
Hebel 2 - bestehend, neu kombiniert
Städtische Betreuungsgutscheine

Die Stadt Zug behält ihr einkommensabhängiges Gutscheinmodell bei – und passt es so an, dass es sich nahtlos mit der neuen Kantonspauschale kombinieren lässt. Für Familien mit einem tiefen massgebenden Einkommen senkt die Stadt die Kosten auf das gesetzliche Minimum von CHF 15 pro Betreuungstag. Mittlere Einkommen werden gestaffelt entlastet, ab einem massgebenden Einkommen von neu unter CHF 170'000 endet der Anspruch auf städtische Gutscheine.

Das massgebende Einkommen setzt sich aus dem steuerbaren Einkommen, Einlagen in die 3. Säule, Pensionskasseneinkäufen sowie 10 % des steuerbaren Vermögens über CHF 100'000 zusammen. Neu lassen sich auch halbe Betreuungstage abrechnen – relevant für Familien mit asymmetrischen Pensen. Kanton und Stadt zusammen dürfen die effektiven Betreuungskosten jedoch nie übersteigen; eine Übersubventionierung ist ausgeschlossen.

Anspruch bis Einkommen neu unter CHF 170'000 ✓
Neu: auch halbe Betreuungstage abrechenbar ✓
Digitale Beantragung über moderne Online-Verfahren ✓
Digitale Gesucheinreichung ab Sommer 2026 ✓
Geltung jeweils ein Schuljahr (August – Juli) ✓
So stapeln sich die Förderungen

Vom Brutto-Tarif bis zum Eigenanteil im Bestfall

− 33 % Kanton
− Stadt-Gutschein
Bestfall
Brutto-Tarif
100 %
Nach Kantonspauschale
67 %
Mittleres Einkommen
~ 45 %
Tiefes Einkommen
29 %

Die Grafik zeigt anschaulich, wie sich die beiden Subventionen nicht gegenseitig ersetzen, sondern ideal stapeln. Vom Brutto-Tarif einer Zuger Kita reduziert die neue Kantonspauschale zunächst einen festen Anteil von einem Drittel (33 %) – diesen Entlastungsschritt erreichen alle anspruchsberechtigten Familien gleichermaßen. Erst danach setzt der städtische Betreuungsgutschein an und federt die verbleibenden Kosten einkommensabhängig weiter ab.

Im offiziell publizierten Bestfall – bei Familien mit einem massgebenden Einkommen bis CHF 40'000 – verbleiben am Ende rund 29 % des ursprünglichen Tarifs als Eigenanteil. Mittelstandsfamilien landen typischerweise im Bereich von 40 % bis 55 % Eigenanteil. Wer aufgrund eines höheren Einkommens kein Anrecht auf städtische Gutscheine hat, profitiert dennoch voll vom kantonalen Drittel – das alleine entspricht bei einer Vollzeitbetreuung einer signifikanten monatlichen Ersparnis bei den Kita-Kosten in Zug.

Was sich für drei Beispielfamilien konkret ändert

3 Rechenbeispiele für die neuen Kita-Subventionen in Zug

Wie stark die Reform tatsächlich entlastet, hängt am stärksten vom massgebenden Familieneinkommen ab. Die folgenden drei Szenarien zeigen die typische Wirkungsweise. Die Zahlen beziehen sich auf den prozentualen Eigenanteil eines beliebigen Brutto-Tarifs einer anerkannten Zuger Kita.

-71%
Familie A: Geringes Einkommen
Maximale Förderung

Bei einem massgebenden Einkommen bis CHF 40'000 greifen Kantonspauschale und maximaler Stadt-Gutschein zusammen. Die effektive Tageskostenlast schrumpft auf das gesetzliche Minimum der Stadt von CHF 15 pro Tag.

-45%
Familie B: Mittleres Einkommen
Deutliche Entlastung

Bei einem Einkommen im mittleren Band – typischerweise CHF 80'000 bis 120'000 – läuft die Kantonspauschale voll, der Stadt-Gutschein greift gestaffelt. Die Familie zahlt im Durchschnitt nur noch rund die Hälfte des ursprünglichen Tarifs für die Kinderbetreuung in Zug.

-33%
Familie C: Höheres Einkommen
Kantonaler Drittel-Anteil

Ab einem massgebenden Einkommen von neu unter CHF 170'000 endet der Anspruch auf städtische Gutscheine. Die Kantonspauschale bleibt jedoch davon unberührt – einkommensunabhängig erhält die Familie einen Drittel der durchschnittlichen Kita-Tarife als direkten Abzug.

3 Fragen genügen

Haben Sie Anspruch auf die neue Kantonspauschale in Zug?

Die Kantonspauschale wird nur ausgerichtet, wenn drei Kernvoraussetzungen gleichzeitig erfüllt sind: Wohnsitz im Kanton Zug, ein anspruchsberechtigtes Kind und die Erwerbstätigkeit beider Erziehungsberechtigten. Der zusätzliche Betreuungsgutschein der Stadt Zug berücksichtigt ergänzend Ihr massgebendes Einkommen. Mit dem folgenden Schnellcheck prüfen Sie in unter einer Minute, ob Ihre Familie grundsätzlich anspruchsberechtigt ist.

1
Wohnen Sie und Ihr Kind im Kanton Zug?
2
Ist Ihr Kind älter als 3 Monate und noch nicht im obligatorischen Kindergarten?
3
Sind beide Erziehungsberechtigten erwerbstätig oder in einer Ausbildung?
Sie haben Anspruch auf die Kantonspauschale.

Je nach Höhe Ihres massgebenden Einkommens kommt zusätzlich der städtische Betreuungsgutschein dazu.

Es gibt Sonderfälle in Ihrer Situation.

Möglicherweise besteht trotzdem Anspruch – etwa bei Trennung, Selbständigkeit oder ausserkantonaler Betreuung. Sprechen Sie mit unserer Familienberaterin.

Lassen Sie uns gemeinsam schauen.

Auch wenn die Kantonspauschale aktuell nicht in Frage kommt, gibt es oft Lösungen. Vereinbaren Sie ein unverbindliches Gespräch.

Gut zu wissen

Die neue Kantonspauschale: Sonderfälle & Missverständnisse

Teilzeit, Selbständigkeit und Ausbildung

Der Anspruch auf die neue Kantonspauschale Zug ist an kein bestimmtes Mindestarbeitspensum gebunden. Auch eine geringfügige Teilzeiterwerbstätigkeit, eine selbstständige Arbeit oder eine staatlich anerkannte Aus- oder Weiterbildung erfüllen die Kriterien. Wichtig: Bei zwei im gleichen Haushalt lebenden Erziehungsberechtigten müssen beide diese Erwerbsbedingung erfüllen.

Trennung, Scheidung oder Alleinerziehung

Wenn nur eine erziehungsberechtigte Person im selben Haushalt lebt, gilt die Erwerbstätigkeitsbedingung ausschliesslich für sie. Bei geteiltem Sorgerecht und getrennten Wohnsitzen wird die Konstellation von den Zuger Behörden individuell geprüft. Sprechen Sie uns gerne im Rahmen Ihrer Anmeldung an, damit wir Ihnen die passenden Bestätigungen ausstellen können.

Wohnsitz & ausserkantonale Kita

Entscheidend ist der Wohnsitz im Kanton Zug. Wohnhafte Familien erhalten die Pauschale auch dann, wenn ihr Kind ausserkantonal betreut wird – die Pauschale ist eine indirekte Steuerentlastung für Zuger Familien und an deren Wohnsitz gekoppelt, nicht an den Standort der Kita. Familien ohne Wohnsitz in Zug haben hingegen keinen Anspruch, auch nicht bei Betreuung in einer Zuger Kita.

Rabatte für mehrere Kinder

Die kantonale Pauschale wird in voller Höhe pro Kind ausgerichtet. Familien mit mehreren Geschwistern in gleichzeitiger Kinderbetreuung erhalten die Beträge entsprechend mehrfach ausbezahlt. Auch das Gutscheinmodell der Stadt Zug berücksichtigt die Geschwisterzahl entlastend in seiner Berechnungstabelle, was die Kita-Kosten in Zug für Mehrkindfamilien massiv senkt.

Vom Antrag zur Auszahlung

So beantragen Sie Ihre Subventionen

Die Stadt Zug sowie die Gemeinden Cham und Risch bündeln die kantonale Pauschale und den städtischen Betreuungsgutschein in einem gemeinsamen digitalen Gesuch über die Plattform Civo. Der Prozess ist vergleichsweise schlank gestaltet.

01
ZUGLOGIN + eZug-App einrichten

Die kantonale Online-Plattform Civo setzt ein verifiziertes ZUGLOGIN-Konto und die aktivierte eZug-App auf dem Smartphone voraus. Viele Familien besitzen dieses Konto bereits durch ihre Steuererklärung – dann reicht die Aktivierung der eZug-App. Ohne bestehendes Konto dauert die postalische Identitätsprüfung 7 bis 10 Werktage. Wer dies frühzeitig erledigt, vermeidet Verzögerungen beim offiziellen Start.

02
Platz bei anerkannter Kita sichern

Nur Einrichtungen mit einer kantonalen Betriebsbewilligung sind für die neue Systematik zugelassen. Nach dem Vertragsabschluss an unserem Standort am Zuger Stadttor erhalten Sie von Little Star die offizielle Betreuungsbestätigung ausgestellt – dies ist das zwingend erforderliche Kerndokument für Ihr Civo-Gesuch.

03
Gesuch über Civo einreichen

Sie laden die Betreuungsbestätigung der Kita, Ihre Erwerbsnachweise und gegebenenfalls die letzte Steuerveranlagung digital auf dem Portal hoch. Wichtig: Reichen Sie das Gesuch spätestens im Monat vor dem gewünschten Betreuungsbeginn ein. Eine rückwirkende Auszahlung für verpasste Monate ist gesetzlich ausgeschlossen. Bei Fragen zum Antrag stehen wir Ihnen gerne beratend zur Seite.

04
Monatliche Auszahlung

Nach erfolgreicher Prüfung durch die Behörden – in der Regel innerhalb weniger Wochen – fliessen die Kantonspauschale und ein allfälliger städtischer Gutschein monatlich im Voraus direkt auf das Konto der Eltern. Die Bewilligung gilt jeweils für ein volles Schuljahr (August bis Juli); danach wird jährlich ein digitales Neugesuch fällig.

Die Kita, bei der Sie Ihre Förderung einlösen können

Seit über 15 Jahren Ihr Partner für Kinderbetreuung in Zug

Die Little Star Day School eröffnete 2001 als Pionier für private bilinguale Kinderbetreuung im Kanton Zürich. Seit 2010 sind wir mit unserem etablierten Standort am Zuger Tor für zweisprachige Frühförderung auch im Kanton Zug präsent. Wir sind offiziell kantonal anerkannt und sowohl für die neue Kantonspauschale als auch für die städtischen Betreuungsgutscheine zugelassen.

Pionier seit 2010 mit lokaler Erfahrung in Zug

15 Jahre Zuger Praxis bedeuten für Sie: Wir kennen die lokale Schullandschaft, die behördlichen Abläufe und die spezifischen Bedürfnisse der Familien in der Region. Hunderte Kinder haben bei uns ihre ersten Schritte gemacht.

All-Inclusive-Tarif – keine versteckten Zusatzkosten

Unser Tagestarif deckt alles ab: frisch zubereitete Bio-Mahlzeiten, sämtliche Hygieneartikel, Mandarin-Schnupperstunden, regelmässige Waldtage, Ausflüge im Kanton Zug sowie das gesamte pädagogische Förderprogramm. Nach Abzug von Kantonspauschale und Stadt-Gutschein zahlen Sie für Ihre Kinderbetreuung in Zug nur den effektiven Eigenanteil – ohne Überraschungen am Quartalsende.

Echte Zweisprachigkeit nach dem Immersionsprinzip

An unserer bilingualen Kita in Zug spricht jede Betreuungsperson konsequent nur ihre Muttersprache („One Person, One Language“). Kinder lernen Deutsch und Englisch dadurch nicht wie ein Schulfach, sondern als natürliche Beziehungssprache im Alltag. Diese frühe, spielerische Zweisprachigkeit bietet nachweisbare kognitive Vorteile bis ins Erwachsenenalter.

Bewilligter Ganztageskindergarten nach Lehrplan 21

Im Anschluss an die Krippengruppe bieten wir an unserem Standort einen vom Kanton bewilligten Kindergarten nach dem Schweizer Lehrplan 21 – ergänzt um internationale Bildungselemente. Ob der spätere Wechsel in die öffentliche Zuger Volksschule oder an eine internationale Schule ansteht: Wir bereiten Ihr Kind optimal auf beide Wege vor.

Angebot für Zuger Familien

25 Jahre Little Star. Feiern Sie mit uns.

Seit 2001 begleiten wir Familien in Zürich und Zug. Unsere Familienberaterin nimmt sich gerne Zeit für ein persönliches Gespräch, um all Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen unsere Räumlichkeiten zu zeigen.‍

✓ Zweisprachig (DE/EN)
✓ Familiengeführt seit 2001
✓ Standorte in Kilchberg, Wollishofen, Sihlcity & Zug

Die Little Star Day School begrüsst neue Eltern im Jubiläumsjahr mit attraktiven Willkommensgeschenken.

Besichtigung vereinbaren
Jetzt anrufen
Was Eltern über uns berichten

Stimmen aus unserer Little Star Familie

5.0
Familie Thompson
Seefeld, 2021

„Wir danken jedem einzelnen von Eurem Team, der sich so herzlich um unseren Sohn gekümmert hat. Wir haben ihn jeden Tag bei Euch mit einem guten Gefühl abgegeben und das ist Gold wert! Danke für alles!“

Familie Grey
Kilchberg, 2017

„Danke von ganzem Herzen für die 5 Jahre Betreuung unserer beider Kinder. Betreuung, die nicht nur das war, sondern auch Zuneigung, Freundlichkeit, Geborgenheit und Liebe. Das war für uns sehr wichtig. Wir werden Euch vermissen. We are a big fan of Little Star Day School.“

Familie Xin
Sihlcity, 2022

„Es war ein grosses Vergnügen für unsere Familie, unsere Tochter und unseren Sohn zu Little Star zu bringen, und sie hatten eine tolle Zeit im Little Star. Als unsere Tochter zu Little Star kam, war sie zu schüchtern, um mit jemandem zu sprechen. Als sie die Schule verliess, konnte sie sich mit Lehrern in fliessendem Englisch und Deutsch unterhalten. Als unser Sohn in die Schule kam, war er gerade mal ein 10 Monate altes Baby. Als er dann mit 4 Jahren den Little Star verliess, war er ein grosser, aufgeweckter Junge – bereit für die Schule. Danke vielmals für die grossartige Arbeit!“

Optimal erreichbar am Zuger Stadttor

So finden Sie unsere Kita Zug

Unsere Kita befindet sich in der modernen Überbauung «Zuger Stadttor» an der Ortsgrenze zu Baar – vis-à-vis von V-ZUG, in unmittelbarer Nähe zur Einkaufspassage Metalli und mit direktem Zugang zu einem geschützten Spielplatz. Diese Lage verbindet das städtische Zentrum mit ruhigeren Wohnquartieren in Baar und macht die Kita aus dem ganzen Einzugsgebiet gut erreichbar.

Mit dem Auto

In nur wenigen Minuten erreichbar – aus dem Zentrum von Zug, aus Baar oder über die Autobahnausfahrt 3 Richtung Baar. Unseren Eltern stehen genügend Parkplätze direkt vor Ort zur Verfügung.

Mit öffentlichen Verkehrsmitteln

Mit dem Bus: Linie 3 bis Kistenfabrik, danach ca. 4 Minuten zu Fuss.

Mit dem Zug: S1 oder S2 bis Baar Lindenpark - von dort sind es nur ca. 3 Gehminuten.

Was Zuger Familien jetzt wissen müssen

Häufig gestellte Fragen

In diesem Abschnitt finden Sie Antworten auf häufig gestellte Fragen. Sie haben weitere Fragen oder wünschen eine persönliche Beratung? Dann treten Sie mit uns in Kontakt. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören!

Wie viel kostet eine Kita in Zug mit Subventionen?

Die Stadt Zug kommuniziert, dass Familien mit einem massgebenden Einkommen unter CHF 40'000 ab August 2026 nur noch ab CHF 10 pro Betreuungstag bezahlen. Familien ohne Anspruch auf den städtischen Gutschein profitieren weiterhin von der einkommensunabhängigen Kantonspauschale.

Was ist die Kantonspauschale Kinderbetreuung Zug?

Die Kantonspauschale ist ein neuer finanzieller Beitrag des Kantons Zug an die Betreuungskosten in Kitas und Tagesfamilien. Sie beträgt 33 Prozent der durchschnittlichen Betreuungstarife im Kanton Zug und wird unabhängig von Einkommen und Vermögen ausgerichtet, sofern die Voraussetzungen erfüllt sind. Sie tritt am 1. August 2026 in Kraft.

Wer hat Anspruch auf die Kantonspauschale?

Anspruchsberechtigt sind Erziehungsberechtigte, deren Kind im Kanton Zug wohnt, älter als drei Monate und noch nicht im obligatorischen Kindergarten ist, sowie in einer bewilligten Kita oder gemeldeten Tagesfamilie betreut wird. Voraussetzung ist zusätzlich, dass alle Erziehungsberechtigten erwerbstätig oder in einer staatlich geregelten Ausbildung sind. Ein bestimmtes Arbeitspensum ist nicht vorgeschrieben – auch Teilzeit zählt.

Wie hoch ist der Betreuungsgutschein der Stadt Zug?

Die Höhe richtet sich nach dem massgebenden Familieneinkommen und dem Betreuungspensum. Laut Mitteilung der Stadt Zug vom 7. Mai 2026 zahlen Familien mit Einkommen bis CHF 40'000 ab August 2026 nur noch ab CHF 10 pro Tag. Ab einem Einkommen von rund CHF 160'000 besteht kein Anspruch mehr auf städtische Gutscheine; die Kantonspauschale bleibt davon unberührt.

Kann ich Kantonspauschale und Betreuungsgutschein kombinieren?

Ja. Die beiden Beiträge sind explizit als Kombination gedacht. Laut Stadt Zug zahlen Familien dank der neuen Mitfinanzierung durch den Kanton bis zu 71 Prozent weniger als bisher. Wichtig: Die Beiträge von Kanton und Stadt zusammen dürfen die effektiven Betreuungskosten nicht übersteigen.

Bis wann muss ich das Gesuch einreichen?

Spätestens im Monat vor Betreuungsbeginn. Der Anspruch entsteht ab dem Folgemonat nach Einreichung des vollständigen Gesuchs. Eine rückwirkende Gewährung ist nicht möglich – wer ab August 2026 starten will, sollte sich rechtzeitig kümmern.