More info

Kinderbetreuung Schweiz: Alles, was Sie 2026 wissen müssen

Kinderbetreuung Schweiz erklärt 🧒 Kita-Kosten ✓ Subventionen & Gutscheine ✓ UKibeG 2026 ✓ Jetzt informieren!

Entdecken Sie Little Star Day School

Von Babybetreuung bis Vorschule – finden Sie das passende Angebot für Ihr Kind an unseren Standorten in Zürich und Zug.
February 17, 2026
Peter Maeder
Inhaltsverzeichnis

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

Kinderbetreuung in der Schweiz kostet durchschnittlich CHF 110–150 pro Tag. Subventionen und Steuerabzüge können die effektiven Kosten um bis zu 60 % senken. Das neue Bundesgesetz (UKibeG, verabschiedet Dezember 2025) bringt erstmals eine dauerhafte Betreuungszulage von mindestens CHF 100 pro Betreuungstag und Monat. Wartelisten von 6–18 Monaten sind in Städten normal – frühzeitig anmelden!

Sie sind schwanger oder Ihr Kind ist noch klein – und schon kreisen die Gedanken: Kita oder Tagesfamilie? Was kostet das überhaupt? Gibt es Subventionen für uns? Und wann sollen wir überhaupt anfangen zu suchen?

Diese Fragen stellen sich Tausende Eltern in der Schweiz jedes Jahr – und die Antworten sind komplizierter als erhofft: Die Schweiz hat die teuersten Kinderbetreuungskosten aller Industrieländer, aber gleichzeitig ein dichtes Netz an Subventionen und steuerlichen Möglichkeiten, die kaum jemand vollständig kennt und nutzt.

Dieser Ratgeber bringt Licht ins Dunkel. Wir erklären alle Betreuungsmodelle, zeigen aktuelle Kostenzahlen für 2025/2026, rechnen Ihnen vor, was Subventionen und Steuerabzüge in Ihrer Situation konkret bringen – und informieren Sie über das neue Bundesgesetz, das die Kita-Finanzierung in der Schweiz grundlegend verändern wird.

1. Fünf Betreuungsmodelle – welches passt zu Ihrer Familie?

Die Schweiz kennt fünf etablierte Formen der familienergänzenden Kinderbetreuung. Jede hat eigene Stärken, Kostenstrukturen und Zielgruppen.

Modell

Alter

Kosten/Monat

Stärke

Herausforderung

Kita/Krippe

3 Mt.–5 J.

CHF 2'200 – 3'000+

Struktur, Soziales

Kosten, Wartelisten

Tagesfamilie

0–12 J.

CHF 1'500 – 2'500

Familiennähe, Flex.

Ausfall bei Krankheit

Hort/Mittagstisch

KG–Primar

CHF 200 – 600

Ergänzung Schule

Nur Teilzeit möglich

Nanny

Alle

CHF 4'500 – 6'000+

Max. Flexibilität

Teuerste Lösung

Au-pair

Alle

CHF 500 – 800+NK

Günstig + Sprache

Max. 30 h/Woche

Kindertagesstätte (Kita) – der Schweizer Standard

Kitas betreuen Kinder ab ca. 3 Monaten bis zum Kindergarteneintritt (4 – 5 Jahre) und sind in der Schweiz die meistgenutzte Form institutioneller Frühbetreuung. Die gesetzliche Grundlage bildet die Pflegekinderverordnung (PAVO): Jede Einrichtung braucht eine kantonale Bewilligung und muss qualifiziertes Personal, kindgerechte Räume und ein pädagogisches Konzept nachweisen.

Öffnungszeiten liegen typischerweise bei Montag bis Freitag, 7:00 – 18:30 Uhr. Die meisten Kitas bieten Tagesplätze, Halbtagesplätze und einzelne Betreuungstage an. Qualitativ hochwertige Kitas wie Little Star Day School ergänzen dies durch strukturierte pädagogische Programme, frisch zubereitete Mahlzeiten, Sprachimmersion und digitale Elterndokumentation.

Tagesfamilien – Geborgenheit im Familienrahmen

Eine Tageselternperson betreut bis zu fünf Kinder im eigenen Haushalt – eine familiennahe Alternative mit hoher Flexibilität. Rund 130 Tagesfamilienorganisationen in der Schweiz sichern die Qualität: obligatorische Grundausbildung, fachliche Begleitung und regelmässige Weiterbildung. Der Stundensatz liegt bei CHF 6 – 10 pro Kind – deutlich günstiger als eine Kita. Die Kehrseite: Bei Krankheit oder Ferien der Tageselternperson brauchen Sie rasch eine Lösung.

Schulergänzende Tagesstrukturen – für Schul- und Kindergartenkinder

Horte, Mittagstische und Tagesschulen ergänzen die Schule für Kinder ab Kindergarteneintritt. Verschiedene Kantone bauen dies stark aus: Zürich verpflichtet Gemeinden zu Betreuungsangeboten von 7:30 – 18:00 Uhr, St. Gallen hat ab Schuljahr 2024/25 eine Betreuungspflicht vom Kindergarten bis Ende Primarschule eingeführt. Kosten: CHF 10 – 30 pro Tag, einkommensabhängig subventioniert.

Nanny und Au-pair – wenn Flexibilität alles ist

Eine Nanny betreut Ihr Kind zu Hause – maximale Flexibilität, aber auch maximale Kosten. Als Privatarbeitgeberin übernehmen Sie alle Pflichten: AHV/IV/EO, Unfallversicherung, ab CHF 22'680 Jahreslohn auch BVG. Der Mindestlohn gemäss Normalarbeitsvertrag Hauswirtschaft liegt 2026 bei CHF 19.85 – 23.20/Stunde, der Marktstundenlohn bei CHF 26 – 35. Vollzeit bedeutet CHF 4'500 – 6'000 Bruttokosten plus Arbeitgeberbeiträge.

Ein Au-pair (18 – 30 Jahre) hilft bei Kinderbetreuung und Haushalt, lebt bei der Familie und erhält CHF 500 – 800 Nettolohn plus Kost, Logis und Sprachkurs. Die Arbeitszeit ist auf maximal 30 Stunden pro Woche begrenzt. Als vollwertige Tagesbetreuung ist das Au-pair-Modell daher nur bedingt geeignet.

2. Was Kinderbetreuung in der Schweiz wirklich kostet

Direkt gesagt: Die Schweiz ist das teuerste Land der Welt für Kinderbetreuung. Aber was bedeutet das konkret für Ihren Geldbeutel – und was können Sie dagegen tun?

Durchschnittskosten 2025: Was ein Kita-Tag kostet

Betreuungspensum

Kosten/Monat (unsubv.)

Jährliche Kosten

1 Tag/Woche

CHF 520 – 650

CHF 6'240 – 7'800

2 Tage/Woche

CHF 1'040 – 1'300

CHF 12'480 – 15'600

3 Tage/Woche

CHF 1'560 – 1'950

CHF 18'720 – 23'400

5 Tage/Woche (Vollzeit)

CHF 2'200 – 3'000+

CHF 26'400 – 36'000+

Babys unter 18 Monaten sind zumeist etwas teurer: Der höhere Betreuungsschlüssel treibt die Kosten auf CHF 130 – 150 pro Tag. Verpflegung (Frühstück, Znüni, Mittagessen, Zvieri) ist nicht überall inbegriffen; bei All-inclusive-Kitas wie Little Star sind Mahlzeiten, Windeln, Ausflüge und Aktivitäten inklusive.

Kantonaler Vergleich: Wo Kita am kostenintensivsten ist

Kanton / Stadt

Tagessatz (ca.)

Besonderheiten

Stadt Zürich

CHF 12–120

Einkommensabhängiger Beitragsfaktor

Kanton Zug

CHF 110–140

Viele Gemeinden ohne Gutscheinsystem

Basel-Stadt

max. CHF 64/Tag

Deckel CHF 1'600/Monat – All-inclusive

Kanton Bern

CHF 110–125

kiBon-System – flächendeckend

Kanton St. Gallen

CHF 90–110

Tiefere Kosten, geringere Subventionen

Kanton Genf

CHF 20–130

Hohe kantonale Subventionen

Schweiz im OECD-Vergleich: Einsamer Spitzenplatz

Zwei Kinder in Vollzeitbetreuung kosten Schweizer Eltern brutto CHF 60'000+ pro Jahr – mehr als doppelt so viel wie in Luxemburg und ein Vielfaches von Deutschland (CHF ~550/Jahr). Swiss Familien zahlen rund 28 % ihres Nettoeinkommens für Kinderbetreuung. UNICEF rangiert die Schweiz auf Platz 38 von 41 Ländern bei der Bezahlbarkeit. Das Gute: Subventionen und Steuerabzüge können die effektiven Kosten massiv reduzieren.

3. Subventionen & Betreuungsgutscheine: So halbieren Sie Ihre Kosten

Das wichtigste, was Eltern wissen sollten: Die meisten subventionierten Plätze werden nicht automatisch vergeben – Sie müssen sie aktiv beantragen, und zwar frühzeitig. Hier erfahren Sie, wie das System funktioniert.

Wie Betreuungsgutscheine funktionieren

Betreuungsgutscheine (auch Betreuungsbeiträge oder Subventionen) sind staatliche Zuschüsse, die einkommens- und vermögensabhängig berechnet werden. Das Prinzip: Die öffentliche Hand zahlt nicht direkt an die Kita, sondern stellt Ihnen als Eltern einen Gutschein aus, den Sie bei zugelassenen Institutionen einlösen. Sie zahlen nur noch die Differenz zwischen dem Vollkostenpreis und dem Gutscheinwert.

Welche Voraussetzungen Sie typischerweise erfüllen müssen:

  • Wohnsitz in der jeweiligen Gemeinde oder dem Kanton
  • Erwerbstätigkeit oder Ausbildung beider Elternteile (Pensum-Anforderungen variieren)
  • Massgebendes Einkommen unterhalb einer Einkommensgrenze (CHF 100'000 – 160'000, je nach Gemeinde)
  • Betreuung in einer anerkannten Institution

kiBon – Kanton Bern: Das digitale Gutscheinsystem

Der Kanton Bern hat mit kiBon (kibon.ch) ein flächendeckendes digitales System eingeführt. Fast alle Berner Gemeinden nehmen teil. Wie es funktioniert:

  • Antrag online auf kibon.ch stellen, Einkommensnachweise hochladen
  • Mindest-Erwerbspensum: 120 % bei Paaren (je 60 %), 20 % bei Alleinerziehenden
  • Massgebendes Einkommen bis CHF 43'000: maximale Vergünstigung
  • Bis CHF 160'000: noch teilweise berechtigt – darüber kein Gutschein
  • Mindest-Elternbeitrag: CHF 0.70 pro Betreuungsstunde
  • Jährliche Erneuerung nötig – Gutscheinperiode: 1. August bis 31. Juli

Beitragsfaktor-System Zürich: Wie es berechnet wird

Die Stadt Zürich kennt einen Beitragsfaktor (BF) von 0 – 100 %. Er bestimmt, wie viel Sie zahlen: Bei BF 0 % zahlen Sie den Minimaltarif von CHF 12/Tag, bei BF 100 % den Maximaltarif von CHF 120/Tag (privat finanzierte Vollkosten).

Konkretes Rechenbeispiel – Familie Müller, Stadt Zürich

Steuerbares Einkommen: CHF 80'000 | Kind: 2 Jahre | Betreuung: 3 Tage/Woche

  • Vollkosten: CHF 120/Tag × ~48 Tage/Quartal = CHF 5'760/Quartal
  • Beitragsfaktor (geschätzt): ~50 %
  • Elternbeitrag: CHF 66/Tag → CHF 3'168/Quartal
  • Staatliche Subvention: CHF 54/Tag → CHF 2'592/Quartal
  • Einsparung pro Jahr: ca. CHF 10'400

Bei CHF 120'000 Einkommen: Maximaltarif, keine Subvention.

Arbeitgeberbeiträge: Was Ihr Arbeitgeber zahlen könnte

Immer mehr grosse Schweizer Arbeitgeber beteiligen sich an den Kita-Kosten. SBB, Post, Grossbanken und viele Kantone als Arbeitgeber bieten Beiträge von 20 – 90 % der Betreuungskosten an. Mit dem neuen UKibeG-Gesetz (mehr dazu in Kapitel 5) werden Arbeitgeberinnen ab Inkrafttreten zur Mitfinanzierung der Betreuungszulage verpflichtet. Prüfen Sie die Sozialleistungen Ihrer Firma – dieser Aspekt wird oft vergessen.

4. Steuerlich clever: Bis CHF 25'800 pro Kind abziehen

Neben Subventionen ist der Steuerabzug für Drittbetreuungskosten ein oft unterschätztes Instrument. Seit der massiven Erhöhung der Abzugslimite 2023 lohnt es sich, dieses Thema genauer anzuschauen.

Direkte Bundessteuer 2025: Abzug bis CHF 25'800

Bei der direkten Bundessteuer können Sie Drittbetreuungskosten bis zu CHF 25'800 pro Kind und Jahr abziehen (Stand 2025, Teuerungsanpassung). Das ist eine Versechsfachung gegenüber dem früheren Abzug von CHF 10'100 (bis 2022). Die Bedingungen:

  • Kind hat das 14. Altersjahr noch nicht vollendet
  • Kind lebt im gleichen Haushalt
  • Betreuung steht in kausalem Zusammenhang mit Erwerbstätigkeit, Ausbildung oder Erwerbsunfähigkeit
  • Nur die selbst getragenen Nettokosten sind abziehbar (Subventionen müssen abgezogen werden)
  • Verpflegungskosten sind nicht abzugsfähig – lassen Sie sie separat ausweisen

Kantonale Unterschiede: Die Spannweite

Kanton

Max. Abzug Kantonssteuer

Hinweis

Zürich

CHF 25'000

Entspricht Bundessteuer-Niveau

Zug

CHF 25'000

Höchste Steuerabzüge

Bern

CHF 16'000

Kombiniert mit kiBon-System

Graubünden

CHF 10'300

Mittleres Niveau

Aargau

CHF 10'000

Basel-Landschaft

CHF 6'000

Niedriger als Kantonshauptort BS

St. Gallen

CHF 4'700

Tiefster Wert – deutlich unter Bundeslimit

Kombinationsstrategie: Subvention + Steuerabzug = maximale Entlastung

Fallbeispiel: Familie in Stadt Zürich, 1 Kind (2 Jahre), 3 Tage/Woche

  • Kita-Vollkosten pro Jahr (CHF 120/Tag × 144 Tage): CHF 17'280
  • Subvention bei BF 50 %: – CHF 7'776
  • Elternbeitrag netto: CHF 9'504
  • Steuerabzug (nach Verpflegungspauschale): ca. CHF 8'350
  • Steuerersparnis bei Grenzsteuersatz 30 %: ca. – CHF 2'500

Effektive Jahreskosten: ca. CHF 7'000 statt CHF 17'280
Gesamtersparnis: CHF 10'280 (60 % der Vollkosten!)

Wichtig: Beantragen Sie Subventionen immer vor Betreuungsbeginn. Sie gelten nie rückwirkend. Und sammeln Sie alle Kita-Rechnungen sorgfältig für die Steuererklärung.

5. Das neue Kita-Gesetz: Was sich ab 2026 ändert

Jahrelang war die Kinderbetreuung in der Schweiz eine rein kantonale und kommunale Angelegenheit. Das ändert sich: Im Dezember 2025 hat das Parlament ein historisches Gesetz verabschiedet.

UKibeG: Das neue Bundesgesetz im Überblick

Das Bundesgesetz über die Unterstützung der familienergänzenden Kinderbetreuung (UKibeG) wurde am 9. Dezember 2025 in der Schlussabstimmung beider Räte angenommen. Es ist der erste dauerhafte Bundesbeitrag zur Kinderbetreuungsfinanzierung in der Geschichte der Schweiz.

Das Herzstück: die neue Betreuungszulage

  • Eltern mit Kindern bis 8 Jahre erhalten mindestens CHF 100 pro Monat und Betreuungstag in einer anerkannten Institution
  • Zusätzlich CHF 50 pro halbem Betreuungstag
  • Maximum: CHF 500 pro Monat und Kind
  • Für Kinder mit Behinderungen: doppelter Betrag möglich
  • Beide Elternteile müssen erwerbstätig oder in Ausbildung sein
  • Finanzierung: analog zu Familienzulagen via Beiträge von Arbeitgebenden, Arbeitnehmenden und Kantonen
  • Zusätzlich: CHF 100 Mio. über 4 Jahre für Angebotslücken und Qualitätsverbesserung

Was das für Ihre Familie bedeutet

Konkret: Wer sein Kind an 2 Tagen pro Woche in einer Kita betreut, erhält künftig CHF 200 pro Monat als Zulage – CHF 2'400 jährlich. Bei 4 Tagen sind es CHF 400/Monat oder CHF 4'800 pro Jahr. Die Zulage kommt on top zu bestehenden kantonalen Subventionen – Sie können beides kombinieren.

Das Gesetz untersteht dem fakultativen Referendum. Stand Februar 2026 gibt es keine Anzeichen für eine Referendumsabstimmung. Das Inkrafttreten ist für 2027 geplant – nahtlos nach Ablauf der bisherigen Anstossfinanzierung Ende 2026.

Kita-Initiative: Volksabstimmung kommt noch

Parallel zum UKibeG läuft die Volksinitiative «Für eine gute und bezahlbare familienergänzende Kinderbetreuung für alle». Sie fordert radikalere Schritte: Rechtsanspruch auf Betreuung, Deckelung der Elternbeiträge auf max. 10 % des Einkommens, bessere Löhne für Fachpersonal. Behandlung im Nationalrat: Frühjahrssession 2026. Das Parlament empfiehlt Ablehnung, da das UKibeG als indirekter Gegenvorschlag gilt.

6. Qualität erkennen: Was eine gute Kita auszeichnet

Kita ist nicht gleich Kita. Die Qualitätsunterschiede zwischen Einrichtungen in der Schweiz sind erheblich – und sie haben nachweisliche Auswirkungen auf die Entwicklung Ihres Kindes. Was Sie bei der Wahl achten sollten:

Der Betreuungsschlüssel: Das wichtigste Qualitätsmerkmal

Der Betreuungsschlüssel gibt an, wie viele Kinder eine Fachperson betreut. Die Empfehlungen von kibesuisse (dem Schweizer Branchenverband):

Altersgruppe

Empf. Schlüssel

Was das bedeutet

Säuglinge (0 – 18 Mt.)

1 : 3

Eine Fachperson pro 3 Babys

Kleinkinder (1,5 – 3 J.)

1 : 5

Hohe individuelle Aufmerksamkeit

Vorschulkinder (3 – 5 J.)

1 : 7 – 8

Mehr Gruppenaktivitäten möglich

Achtung: Viele Kantone erlauben gesetzlich schlechtere Schlüssel (bis 1:8 für Kleinkinder). Fragen Sie aktiv nach dem tatsächlichen Schlüssel und ob er auch bei Personalausfall eingehalten wird.

Pädagogische Ansätze: Was steckt hinter den Namen?

Schweizer Kitas arbeiten häufig mit anerkannten pädagogischen Ansätzen:

  • Montessori: «Hilf mir, es selbst zu tun.» Vorbereitete Umgebung, freie Wahl, altersgemischte Gruppen.
  • Reggio Emilia: Das Kind als kompetenter Forscher. Projektorientiert, Raum als «dritter Erzieher».
  • Pikler (für Babys): Beziehungsvolle Pflege, autonome Bewegungsentwicklung, kein Fördern über die Entwicklungsstufe hinaus.
  • Waldkita: Ganzjährig draussen bei jedem Wetter, Naturerfahrung statt Spielzeug.

Viele qualitativ hochwertige Kitas – darunter Little Star Day School – kombinieren bewusst mehrere Ansätze und orientieren sich am nationalen Orientierungsrahmen für frühkindliche Bildung.

Bilinguale Frühförderung: Ein echter Entwicklungsvorteil

Kinder, die bis zum 5. Lebensjahr eine Zweitsprache lernen, speichern beide Sprachen in derselben Hirnregion und erwerben sie wie Muttersprachen. Das Immersionsprinzip in bilingualen Kitas wie der Little Star Day School funktioniert dabei nach einer einfachen Regel: «Eine Person – eine Sprache.» Jede Betreuungsperson spricht konsequent ihre Sprache – ohne Übersetzung, ohne Mischung.

Neurowissenschaftliche Forschung belegt: Zweisprachige Kinder entwickeln deutlich mehr kognitive Flexibilität, bessere Problemlösefähigkeiten und einen «Kopfvorsprung» beim Erlernen weiterer Sprachen. In einer globalisierten Arbeitswelt ist das eine Investition, die sich lebenslang auszahlt.

QualiKita: Das Schweizer Qualitätslabel

Das QualiKita-Label von kibesuisse und der Jacobs Foundation ist die höchste Qualitätsauszeichnung für Schweizer Kitas. Es prüft 113 Kriterien in 8 Dimensionen – von der pädagogischen Konzeption über das Personalmanagement bis zur Elternpartnerschaft. Kitas mit QualiKita-Label zeigen, dass sie Qualität nicht nur versprechen, sondern systematisch messen und verbessern.

Ihre Checkliste bei der Kita-Besichtigung:

  • Wie hoch ist der tatsächliche Betreuungsschlüssel, auch bei Abwesenheiten?
  • Welche Ausbildung haben die Betreuungspersonen? (mindestens 50 % ausgebildete Fachpersonen empfohlen)
  • Gibt es ein schriftliches pädagogisches Konzept?
  • Wie läuft die Eingewöhnung ab? Wird eine Bezugsperson zugewiesen?
  • Wie werden Eltern über den Alltag ihres Kindes informiert?
  • Sind Mahlzeiten frisch zubereitet? Was ist im Tarif inkludiert?
  • Wie wird mit Krankheit oder Notfällen umgegangen?
  • Gibt es ein Qualitätslabel (z. B. QualiKita)?

7. Praktische Tipps: Von der Suche bis zum ersten Kita-Tag

Früh anfangen – am besten gestern

Das ist keine Übertreibung: In Zürich, Bern und Genf betragen Wartezeiten für einen Kita-Platz 6 –18 Monate. Besonders Babyplätze (unter 18 Monaten) sind oft sehr rar. Unsere klare Empfehlung: Melden Sie sich noch während der Schwangerschaft bei mehreren Kitas an. Die meisten Kitas führen Wartelisten und informieren Sie, sobald ein Platz frei wird – Sie müssen dann nicht sofort zusagen.

Und: Beantragen Sie Betreuungsgutscheine und Subventionen immer vor dem ersten Betreuungstag. Rückwirkende Anträge werden in der Regel nicht akzeptiert.

Die Eingewöhnung: Kein Stress für Kind und Eltern

Eine professionelle Eingewöhnung ist entscheidend für einen guten Start. Das in der Schweiz verbreitete Berliner Eingewöhnungsmodell basiert auf der Bindungstheorie und läuft über 1 – 3 Wochen:

  • Tage 1 – 3: Elternteil bleibt dabei, Kind erkundet die neue Umgebung sicher
  • Tag 4: Erster kurzer Trennungsversuch (ca. 30 Minuten), Elternteil bleibt erreichbar
  • Woche 2 – 3: Schrittweise Verlängerung der Betreuungszeit bis zum vollen Pensum
  • Abschluss: Kind lässt sich von der Bezugsperson trösten – das ist das Zeichen, dass es angekommen ist

Studien zeigen: Kinder ohne strukturierte Eingewöhnung waren bis zu viermal häufiger krank und zeigten häufiger ängstliches Verhalten. Nehmen Sie sich diese Zeit – auch wenn es organisatorisch anspruchsvoll ist.

Wenn das Kind krank wird: Ihre Rechte und Lösungen

Kranke Kinder werden von Kitas nicht betreut – Ansteckungsgefahr. Aber Sie als Eltern haben Rechte:

  • Bezahlter Urlaub: Bis zu 3 Tage pro Krankheitsfall (Art. 36 ArG), beide Elternteile je unabhängig.
  • Betreuungsurlaub: Bei schwerer Erkrankung bis 14 Wochen mit 80 % Lohn.
  • SRK-Betreuung: Das Schweizerische Rote Kreuz bietet in fast allen Kantonen Kinderbetreuung zu Hause bei Krankheit – innerhalb 48 Stunden, einkommensabhängige Tarife.

Ab welchem Alter Kita? Was die Forschung sagt

Die wissenschaftliche Antwort: Es kommt nicht primär auf das Alter an, sondern auf die Qualität der Betreuung. Die grösste Langzeitstudie zum Thema (NICHD, USA) zeigt: Hochwertige Betreuung verbessert die kognitive und sprachliche Entwicklung. Geringe Qualität schadet. Kinder aus bildungsfernen oder sozial benachteiligten Familien profitieren besonders stark von qualitativ hochwertiger externer Betreuung.

Eine verbreitete Empfehlung in der Schweiz: Teilzeitbetreuung (2 – 3 Tage) ab ca. 12 – 18 Monaten in einer qualitativ guten Kita ist für die meisten Kinder unbedenklich und kann die Entwicklung fördern. Wichtiger als das genaue Startdatum ist die Qualität der Kita und die Stabilität der Bezugsperson.

8. Kinderbetreuung Schweiz in Zahlen

Indikator

Aktueller Stand 2025

Kinder in institutioneller Betreuung

39–41 % (+ 5 Ppt. seit 2020)

Anzahl Kitas Schweiz

über 3'800

Kita-Plätze (ohne AG, ZH, LU)

62'199 bewilligte Plätze

Kitas mit offenen Stellen

95 % aller Kitas

Jährliche Personalfluktuation

ca. 30 % (3× Branchenschnitt)

Erwerbstätige Mütter

84 % (davon 75 % Teilzeit)

Versorgungsgrad Basel-Stadt

ca. 50 % aller Kinder

Versorgungsgrad Appenzell Innerrhoden

ca. 6 % aller Kinder

Geburtenrate 2024

1,28 Kinder/Frau (historisches Tief)

9. Quellenverzeichnis

  1. Bundesamt für Sozialversicherungen BSV (o.D.): Kinderbetreuungsgutscheine. https://www.bsv.admin.ch/dam/bsv/de/dokumente/familie/studien/kinderbetreuungsgutscheine.pdf.download.pdf/kinderbetreuungsgutscheine.pdf
  2. Stadt Zürich (o.D.): Betreuungskosten und Subventionen für Kinder im Vorschulalter. https://www.stadt-zuerich.ch/de/lebenslagen/jugend-und-familie/fruehe-kindheit/familienergaenzende-kinderbetreuung/betreuungskosten-und-subventionen.html
  3. Stadt Zürich (o.D.): Subventionen. https://www.stadt-zuerich.ch/de/bildung/volksschule/betreuung/subventionen.html
  4. Stadt Bern (2024): Betreuungsgutscheine. https://www.bern.ch/themen/kinder-jugendliche-und-familie/kinderbetreuung/betreuungsgutscheine
  5. Kanton Bern, Familienportal (o.D.): Betreuungsgutscheine. https://www.fambe.sites.be.ch/familienthemen/kinderbetreuung/betreuungsgutscheine
  6. Kanton Bern, Gesundheits-, Sozial- und Integrationsdirektion (o.D.): Betreuungsgutscheine. https://www.gsi.be.ch/de/start/themen/familie-gesellschaft/kindertagesstaetten-und-tagesfamilien/betreuungsgutscheine.html
  7. Kanton Zürich (o.D.): Familienergänzende Betreuung. https://www.zh.ch/de/familie/angebote-fuer-familien-mit-kindern/familienergaenzende-betreuung.html
  8. ch.ch (3. Mai 2023): Kinderbetreuung in der Schweiz. https://www.ch.ch/de/arbeit/familie-und-arbeit/kinderbetreuung/
  9. kibesuisse – Verband Kinderbetreuung Schweiz (6. Mai 2025): UKibeG: Nationalrat sendet starkes, klares und positives Signal. https://www.kibesuisse.ch/news-uebersicht/ukibeg-nationalrat-sendet-starkes-klares-und-positives-signal
  10. kibesuisse – Verband Kinderbetreuung Schweiz (28. März 2025): UKibeG: Betreuungszulage um wichtige Elemente ergänzt. https://www.kibesuisse.ch/news-uebersicht/ukibeg-betreuungszulage-um-wichtige-elemente-ergaenzt
Jubiläumsangebot für Familien

25 Jahre Little Star. 25% für Sie.

Seit 2001 begleiten wir Familien in Zürich und Zug. Zum Jubiläum schenken wir Ihnen 25% Rabatt auf die ersten 5 Monate Betreuung.Unsere Familienberaterin nimmt sich gerne Zeit für ein persönliches Gespräch, um all Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen unsere Räumlichkeiten zu zeigen.

✓ Zweisprachig (DE/EN)
✓ Familiengeführt seit 2001
✓ Standorte in Kilchberg, Sihlcity & Zug

⏰ Bei Einschreibung bis August — nur solange der Vorrat reicht!

Besichtigung vereinbaren
Jetzt anrufen

Andere Blog-Artikel